„Gesunde Mitarbeiter – Erfolgreiches Unternehmen“
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter und steigert erheblich die Arbeitszufriedenheit und das Engagement. So können 26% aller Fehlzeiten mit Hilfe von betrieblichem Gesundheitsmanagement reduziert werden. BGM bedeutet nicht nur einen Image- Gewinn für ihr Unternehmen, sondern kann die Kündigungsabsicht um 75% senken, somit bedeutet dies eine geringere Fluktuation der Fachkräfte.
Das Wohlbefinden und Leistungskraft von Beschäftigten zu fördern, erhöht die Produktivität, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Stärke ihres Unternehmens.
Gesetzliche Verpflichtung
Viele Unternehmen nehmen den gesetzlichen Auftrag des im Jahr 2013 geänderten Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG §§ 4-6) ernst und kümmern sich um die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Das beinhaltet immer auch eine psychische Gefährdungsbeurteilung und ein Führungskräftetraining zum gesunden Führen.
Bei gesunder Führung geht es um Führungskompetenzen wie:
- zu inspirieren und zu motivieren
- die Eigenverantwortung und das Mitarbeiterengagement zu fördern
- die Zusammenarbeit im Team zu verbessern
- die Arbeit ressourcenorientiert zu planen und zu priorisieren
- einen wertschätzenden Kommunikationsstil
- gemeinsame Werte schaffen
- Klarheit und Gerechtigkeit
Maßnahmen wie Stressmanagement oder Coaching folgen je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Betriebliches Gesundheitsmanagement bedeutet einen umfassenden Managementprozess und greift an den Verhältnissen des Unternehmens an. Somit bringt es auch eine positive Veränderung der Unternehmenskultur mit sich. Dies bewirkt, dass Mitarbeiter gesund, leistungsbereit und vor allem leistungsfähig bleiben.
Fördermöglichkeiten
Das Präventionsgesetz vom Juli 2015 spielt hierbei eine große Rolle. Durch die Neufassung des § 20b fünftes SBG sind die betrieblichen Krankenkassen verpflichtet, Bonusleistungen an ihre Betriebe zur Gesundheitsförderung zu zahlen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse nach! Informationen zu Steuerlichen Vorteilen erhalten Unternehmen von ihrem Steuerberater oder dem örtlichen Finanzamt.